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Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen
Versicherungsunternehmen (genauso wie Banken) in allen wirtschaftlich
entwickelten Staaten besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale
bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der
Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG). Das VAG
regelt u. a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und
Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist
das Bundesministerium für Finanzen. Entsprechende Gesetze und Behörden gibt es
auch in den meisten anderen Staaten.
In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsunternehmen zum
Geschäftsverkehr zugelassen (Stand Februar 2004). Eine vollständige Liste
findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
Quelle: www.wikipedia.de
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