Die Riester-Rente:

Bei der Riester-Rente beschränkt sich die Förderung auf Personengruppen wie Beamte und Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gefördert wird dabei die zusätzliche Altersvorsorge, die durch regelmäßige, monatliche  Zahlungen eine lebenslange Absicherung vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder ein Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert wird auch die betriebliche Altersversorgung.

Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:

  • Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden.

  • Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Es besteht weder eine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge noch die Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

  • Bei Ehepaaren kann jeder einzelne Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen.

  • Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden.

  • Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge gewährt. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen (Bruttoentgelt) zu leisten.

  • Die Beiträge für diese zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

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Gut zu wissen:

Die Riester-Rente ist eine vom deutschen Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Die Förderung wird im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.

Die allgemein bekannte Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück, der die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Für derart geförderte Altersvorsorgeverträge hat sich in Deutschland das Verb „riestern“ etabliert.

 

 

 

 

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