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Die Riester-Rente:
Bei der Riester-Rente beschränkt sich die Förderung
auf Personengruppen wie Beamte und Versicherte in der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Gefördert wird dabei die zusätzliche Altersvorsorge, die durch regelmäßige,
monatliche Zahlungen eine lebenslange Absicherung vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder
ein Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert wird auch die betriebliche Altersversorgung.
Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:
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Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert
werden.
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Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Es
besteht weder eine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge noch die
Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
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Bei Ehepaaren kann jeder einzelne Ehepartner
einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung
aufbauen.
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Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden.
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Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge gewährt.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen
(Bruttoentgelt) zu leisten.
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Die Beiträge für diese zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abgesetzt
werden.
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Gut zu wissen:
Die Riester-Rente ist eine vom deutschen Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten
geförderte, privat finanzierte Rente. Die Förderung wird im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.

Die allgemein bekannte Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf den
früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück, der die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Für derart geförderte Altersvorsorgeverträge hat sich
in Deutschland das Verb „riestern“ etabliert.
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