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Ihre Kranken-Zusatzversicherung:
Mit einer privaten Zusatzversicherung erhalten Sie eine erstklassige
medizinische Behandlung. Schießen Sie jetzt Versorgungslücken: Vorsorge,
Sehhilfen, Zahnersatz, Krankenhaus, Auslandsschutz und Beitragsfreiheit für
Kinder!
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Tipps & Service: Wer kann sich privat versichern?
Selbstständige und Freiberufler
- Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von der Höhe ihres
Einkommens jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Angestellte und Arbeiter
- Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze (2009 jährlich 48.600,- Euro) können in die
private Krankenversicherung wechseln. Liegt ihr Einkommen unter der
Versicherungsgrenze, sind sie Pflichtmitglieder in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Mit einer privaten Zusatzversicherung können sie
jedoch ihren Versicherungsschutz aufwerten.
- Gültig seit dem 02.02.2007: Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung
ist nur dann möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander
folgenden Kalenderjahren überschritten wurde. Hierfür ausschlaggebend ist die Höhe
der Versicherungspflichtgrenze des laufenden Jahres.
- Singles können in der privaten Krankenversicherung
von einer deutlichen Beitragsersparnis profitieren.
- Verheiratete Paare mit Kindern, die für sich und ihre Familienangehörigen
einen sehr guten Versicherungsschutz abschließen wollen, sollten sich
ebenfalls Gedanken über einen Wechsel in die private Krankenversicherung
machen. Dabei gilt es zu beachten: Pro Kind muss eine Prämie bezahlt
werden. Im Gegensatz dazu, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder in der
Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte)
- Beamte wird eine Beihilfe zu den Krankheitskosten gewährt. Nach den
Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder deckt die Beihilfe
50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der
Aufwendungen für den Berechtigten selbst, für Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent ab.
Die private Krankenversicherung bietet abgestimmte
Quotentarife auf die Beihilfe zu günstigen Beiträgen.
- Weitere beihilfeberechtigte Personen sind: Richter, Beamte auf Probe,
Ruhestandsbeamte oder Richter im Ruhestand. Auch Hinterbliebene (Witwen
und Waisen) dieser Berufsstände können sich privat versichern.
Studenten und Ärzte im Praktikum
- Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der
Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen.
Befreiung von der Versicherungspflicht
- Privatversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die
Versicherungspflichtgrenze fällt, können die Befreiung von der
Versicherungspflicht beantragen.
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