Ihre Kranken-Zusatzversicherung:

Mit einer privaten Zusatzversicherung erhalten Sie eine erstklassige medizinische Behandlung. Schießen Sie jetzt Versorgungslücken: Vorsorge, Sehhilfen, Zahnersatz, Krankenhaus, Auslandsschutz und Beitragsfreiheit für Kinder!

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Tipps & Service: Wer kann sich privat versichern?


 

Selbstständige und Freiberufler

  • Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.

Angestellte und Arbeiter

  • Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2009 jährlich 48.600,- Euro) können in die private Krankenversicherung wechseln. Liegt ihr Einkommen unter der Versicherungsgrenze, sind sie Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer privaten Zusatzversicherung können sie jedoch ihren Versicherungsschutz aufwerten.
  • Gültig seit dem 02.02.2007: Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde. Hierfür ausschlaggebend ist die Höhe der Versicherungspflichtgrenze des laufenden Jahres.
  • Singles können in der privaten Krankenversicherung von einer deutlichen Beitragsersparnis profitieren.
  • Verheiratete Paare mit Kindern, die für sich und ihre Familienangehörigen einen sehr guten Versicherungsschutz abschließen wollen, sollten sich ebenfalls Gedanken über einen Wechsel in die private Krankenversicherung machen. Dabei gilt es zu beachten: Pro Kind muss eine Prämie bezahlt werden. Im Gegensatz dazu, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte)

  • Beamte wird eine Beihilfe zu den Krankheitskosten gewährt. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder deckt die Beihilfe 50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen für den Berechtigten selbst, für Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent ab. Die private Krankenversicherung bietet abgestimmte Quotentarife auf die Beihilfe zu günstigen Beiträgen.
  • Weitere beihilfeberechtigte Personen sind: Richter, Beamte auf Probe, Ruhestandsbeamte oder Richter im Ruhestand. Auch Hinterbliebene (Witwen und Waisen) dieser Berufsstände können sich privat versichern.

Studenten und Ärzte im Praktikum

  • Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen.

Befreiung von der Versicherungspflicht

  • Privatversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, können die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.

 

 

 

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