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Tipps & Service: Beihilfe für Beamte


Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte)

  • Beamte wird eine Beihilfe zu den Krankheitskosten gewährt. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder deckt die Beihilfe 50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen für den Berechtigten selbst, für Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent ab. Die private Krankenversicherung bietet abgestimmte Quotentarife auf die Beihilfe zu günstigen Beiträgen.
  • Weitere beihilfeberechtigte Personen sind: Richter, Beamte auf Probe, Ruhestandsbeamte oder Richter im Ruhestand. Auch Hinterbliebene (Witwen und Waisen) dieser Berufsstände können sich privat versichern.

 

 

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