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Tipps & Service: Beihilfe für Beamte
Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte)
- Beamte wird eine Beihilfe zu den Krankheitskosten gewährt. Nach den
Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder deckt die Beihilfe
50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der
Aufwendungen für den Berechtigten selbst, für Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent ab.
Die private Krankenversicherung bietet abgestimmte
Quotentarife auf die Beihilfe zu günstigen Beiträgen.
- Weitere beihilfeberechtigte Personen sind: Richter, Beamte auf Probe,
Ruhestandsbeamte oder Richter im Ruhestand. Auch Hinterbliebene (Witwen
und Waisen) dieser Berufsstände können sich privat versichern.
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