Die Lebensversicherung:

Die Lebensversicherung ist die Hauptsäule jeder modernen Altersabsicherung. Eine kapitalbildende Lebensversicherung hat neben den steuerlichen Vorteilen vor allem aber zwei wichtige Eigenschaften: Durch eine moderne Kapitallebensversicherung ist Ihre Familie abgesichert und Sie erhalten parallel hierzu eine sehr gute Rendite für Ihr erspartes Geld und Vermögen.

Lebensversicherungen werden in Deutschland zu Zeit noch staatlich gefördert und sind dabei gleichzeitig sogar noch steuerlich absetzbar. Zusätzlich werden bei einer privaten Lebensversicherung 50% der Auszahlungssumme dem Versicherungsnehmer steuerfrei ausgezahlt, wenn er nur einige, wenige Vorraussetzungen erfüllt.

Im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung nur im Todesfall des Versicherten und ist daher nur für eine Absicherung der Hinterbliebenen und nicht der eigenen Person geeignet. Eine Lebensversicherung ohne aktuelle Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Versicherten ist nicht möglich, weil Lebensversicherungen wegen des zusätzlichen Risikos ohne eine umfangreiche Gesundheitsprüfung höhere Versicherungsbeiträge fordern müssten.

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Gut zu wissen:

Für kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, fällt das Steuerprivileg bei Neuverträgen zum Teil weg. Die Erträge müssen allerdings in der Ansparphase der Vertragslaufzeit nicht versteuert werden. In der Auszahlphase werden alle Erträge aus Kapitalanlagen mit lediglich 50% besteuert.

Voraussetzung für die 50%ige Besteuerung sind:

  • Die Laufzeit der Versicherung beträgt mindestens 12 Jahre
  • Einzahlungen erfolgen über einen Mindestzeitraum von 5 Jahren
  • Der Todesfallschutz beträgt 60 % oder mehr der Beitragssumme
  • Auszahlung erfolgen erst nach dem 60. Geburtstag
Zusätzlich besteht bei der kapitalbildenen Lebensversicherung noch der Versicherungsschutz und die Versicherung kann sowohl beliehen als auch vererbt werden.

 

 

 

 

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